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Lehrgang VP

Verantwortliche Pflegefachkraft: Leitung einer Station in der stationären Altenpflege/eines ambulanten Pflegedienstes

Der Termin:
27.08.2012 - 22.11.2013

Das Ziel:
des Lehrgangs ist es, die AbsolventInnenen in die Lage zu versetzen, Stationen in stationären Altenpflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten persönlich kompetent und fachlich qualifiziert zu leiten. Hierzu gehört u.a. der Erwerb von Kenntnissen ...

  • zur Personalwirtschaft, um Personalbedarf und Personaleinsatz entsprechend den Erfordernissen des Pflege- und Behandlungsprozesses zu organisieren und zu steuern
  • zur Personalentwicklung, um die individuelle Förderung der MitarbeiterInnen und die betrieblichen Interessen in Führungs- und Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen
  • zur Kommunikation und Interaktion, um das eigene Führungsverhalten und Kommunikations- und Informationsstrukturen zu reflektieren und weiter zu entwickeln
  • zur Finanzierung und Kosten-/Leistungssteuerung in Pflegeeinrichtungen, um den Ressourceneinsatz für die Pflege- und Behandlungsprozesse betriebsbezogen als auch einrichtungsübergreifend lenken zu können
  • zur Betriebsorganisation und Organisationsentwicklung, um Veränderungsprozesse oder Projekte zu initiieren und mitgestalten zu können
  • zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement, um die Pflege- und Betreuungsprozesse auf rechtlicher und fachlich gesicherter Grundlage weiter zu entwickeln
  • über die Struktur und politische Entwicklung des Gesundheits- und Sozialsystems, um die Rahmenbedingungen von Pflegeeinrichtungen im eigenen Tätigkeitsfeld berücksichtigen zu können

Die Inhalte:
Organisation und betriebswirtschaftliche Grundlagen, 159 Stunden
Rechtsformen, Trägerstrukturen, Betriebsorganisation, Aufbau- und Ablauforganisation, gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, Kooperation und Vernetzung, Controlling, rechtliche Rahmenbedingungen

Qualitätsmanagement, 152 Stunden
gesetzliche und begriffliche Grundlagen, QM-Systeme, Qualitätsüberprüfungen, QM-Methoden, MDK-Richtlinien, Gestaltung von Veränderungsprozessen, Projektmanagement, Pflegekompetenz (z.B. Pflegetheorien, -modelle, Asssementinstrumente, biographisches Arbeiten), Beschwerdemanagement

Personalmanagement, 165 Stunden
Personalplanung und -entwicklung, Budgeterstellung, Controlling, Arbeitsrecht, Arbeitszeit -und Dienstplangestaltung, Ausbildungsorganisation, kommunikationstheoretische Grundlagen, Gesprächsführung (z.B. Mitarbeitergespräch, Konfliktgespräch, Zielvereinbarungsgespräch), Moderation, Führen und Leiten (z.B. Führungsstile und -modelle, Mitarbeitermotivation, Teamentwicklung), Stress und -bewältigung

Der Lehrgang entspricht den Anforderungen der Pflegekassen an den § 80 SGB XI.

Die Praktika:
Praxisauftrag: Organisationsanalyse 21 Std.
Planung/Durchführung Transferprojekt 105 Std.

Die Unterrichtsblöcke:


27.08.12 - 31.08.12
01.10.12 - 05.10.12
Ist-Analyse Projekt 
12.11.12 - 16.11.12
17.12.12 - 21.12.12
28.01.13 - 01.02.13
Projektarbeit
11.03.13 - 15.03.13
08.04.13 - 12.04.13
06.05.13 - 10.05.13
10.06.13 - 14.06.13
08.07.13 - 12.07.13
09.09.13 - 13.09.13
14.10.13 - 18.10.13
11.11.13 - 22.11.13
  Gesamt 602 Std.

Zwischen Block 2 und 3 ist die Freistellung von Arbeitsleistung in der Praxis für 3 Tage (21 Std.) und ab Februar  2013 für 3 Wochen (105 Std.) erforderlich. Die Zeiten sind frei wählbar.


Die Zugangsvoraussetzungen:
1. abgeschlossene Berufsausbildung als AltenpflegerIn, Gesundheits-und KrankenpflegerIn, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn, HeilerziehungspflegerInnen
2. eine mindestens zweijährige Berufpraxis in den genannten Berufen.

Altenpflegekräfte, die in der ambulanten Versorgung tätig sind, können die pflegerische Zusatzqualifikation nach SGB V ebenfalls in unserem Hause absolvieren.


Die Kosten:

2.880,00 €, sie können in monatlichen Raten gezahlt werden.

Die Förderungsmöglichkeiten:

Bildungsscheck. Das Land NRW fördert berufliche Weiterbildungen mit einem sog. "Bildungsscheck" in Höhe von bis zu der Hälfte der Lehrgangsgebühren (max. 500,00 €) pro Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Bildungsscheck kann von Privatpersonen und kleinen bis mittleren Betrieben eingelöst werden Nähere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie beim
www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/

Anrechnung auf Studiengänge:
Es besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Creditpoints (pauschal und/oder individuell) auf einen späteren Studiengang (siehe Ankom-Projekt)


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