Fachbereich Ausbildung
Verkürzte Ausbildung für Krankenpflegehelfer / Krankenpflegehelferinnen zu Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
Der Termin:
01.08.2012 - 31.07.2014
Das Ziel:
ist es, Krankenpflegehelferinnen/-helfer zu Gesundheits- und KrankenpflegerInnen weiterzubilden, um damit ihre berufliche Qualifikation zu verbessern und die Arbeitsmarktchancen zu erhöhen.
Die Inhalte:
des Lehrgangs richten sich nach dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 und der Ausbildung- und Prüfungsverordnung vom 10. November 2003 (KrPflAPrV).
Die Dauer:
Es ist eine nach § 6 Abs. 3 KrPflG auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung.
Der Aufbau:
Der Aufbau des Lehrgangs gliedert sich in theoretisch-praktischen Unterricht mit ca. 2.100 Unterrichtsstunden in mehreren Unterrichtsblöcken und der praktischen Ausbildung mit ca. 1.400 Stunden in mehreren Praxiseinsätzen in verschiedenen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen.
Unterrichtszeiten:
montags bis freitags 8.30 bis 15.45 Uhr.
Die praktische Ausbildung erfolgt in einer 6-Tage-Woche zu den in den Einrichtungen üblichen Arbeitszeiten.
Die Zugangsvoraussetzungen:
für den Lehrgang sind das Krankenpflegehilfeexamen, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sowie eine mind. 18-monatige Tätigkeit als Krankenpflegehelfer/-in.
Nach §6 KrPflG kann auf Antrag die zuständige Behörde (Gesundheitsamt Essen) auch Personen mit anderen gleichwertigen Ausbildungen (z.B. Familienpflegerinnen u.ä.) zur verkürzten Ausbildung zulassen.
Der Abschluss:
Der Lehrgang schließt mit dem staatlichen Examen zur Gesundheits-und KrankenpflegerIn ab.
Die Kosten und Förderungsmöglichkeiten:
können bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit getragen werden. Der Lehrgang ist nach AZWV zertifiziert (Registriernummer: 01 601 00359/08)

