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Lehrgang HY-WB

Weiterbildung zur Hygienefachkraft

Der Termin:
29.10.2012 - 30.10.2014

Das Ziel:
des Lehrgangs ist es, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen durch die Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen zu befähigen, in Krankenhäusern und in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens an der Hygiene- und Infektionsprävention mitzuwirken. Der Lehrgang erfolgt auf der Grundlage der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung zu Fachkranken- oder Fachkinderkrankenschwestern und -pflegern für Krankenhaushygiene -Hygienefachkraft- WeiVHygPfl vom 11.04.1995 in NRW.

Die Inhalte:

richten sich nach den Bestimmungen der WeiVHygPfl NRW

Der Aufbau:
Die theoretische Ausbildung mit 720 Unterrichtsstunden wird in Blockform durchgeführt.
Die praktische Ausbildung in den von der WeiVHygPfl vorgeschriebenen Fachgebieten mit 1.155 Stunden kann beim Arbeitgeber erfolgen, es müssen jedoch mindestens 154 Stunden (4 Wochen) in einer anderen Einrichtung als dem arbeitgebenden Haus absolviert werden. Die Praktika gliedern sich wie folgt:
Einführungspraktikum
Hygieneinstitut in Gelsenkirchen
Praxis I:
Intensiv/OP/Chirurgie/Innere
Praxis II:
Zentralsterilisation/Küche/Technik


Die Zugangsvoraussetzungen:
sind eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und KrankenpflegerIn oder Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn sowie eine mindestens zweijährige Berufsausübung in den genannten Berufen. Berufserfahrungen in infektionsgefährdeten Bereichen sind erwünscht.

Der Abschluss:
Die TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebescheinigung und ein Prüfungszeugnis.

Die Dauer:
Der Lehrgang dauert zwei Jahre, aufgeteilt in Theorie- und Praxisphasen. Die Praxiseinsätze können innerhalb eines festgelegten Zeitraumes individuell durchgeführt werden. Der theoretische Unterricht findet montags- freitags in der Zeit von 08:30 - 15:00 statt.

Die Blockzeiten/Std.
29.10.12 - 09.11.12 63
17.12.21 - 21.12.12 35
04.02.13 - 08.02.13 35
11.03.13 - 15.03.13 35
22.04.13 - 26.04.13 35
10.06.13 - 14.06.13 35
15.07.13 - 19.07.13 35
02.09.13 - 06.09.13 35
21.10.13 - 25.10.13 35
25.11.13 - 28.11.13 35
13.01.14 - 17.01.14 35
17.02.14 - 21.02.14 35
24.03.14 - 28.03.14 35
05.05.14 - 09.05.14 35
23.06.14 - 27.06.14 35
18.08.14 - 22.08.14 35
15.09.14 - 19.09.14 35
13.10.14 - 31.10.14 105
 Gesamtstd.:            728

   
Praktika:   1155 Std.
Einführung: (4 Wochen) 19.11. - 14.12.12 
Hygieneinstitut:  (3 Wochen) 07.01. - 25.01.13 
Praxis I:  zwischen 7. KW 13 - 18. KW 14 
OP/Chirurgie/Innere/Intensiv - jeweils 4 Wochen   
Praxis II zwischen 19. KW 14 - 38. KW 14 
Küche/Steri/Technik - 2/2/3 Wochen   

Gesamtstd. 1887

 

Lehrgangsgebühren:
7720,00 €
inkl. 100,00 Gebühr für die Erlaubnisurkunde

Die Förderungsmöglichkeiten:

Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann ein Antrag auf Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Anträge auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-Bafög) können beim Landesamt für AusbildungsförderungTheaterplatz 1452062 AachenTel.: 0241/45502gestellt werden.

Bildungsscheck. Das Land NRW fördert berufliche Weiterbildungen mit einem sog. "Bildungsscheck" in Höhe von bis zu der Hälfte der Lehrgangsgebühren (max. 500,00 €) pro Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Bildungsscheck kann von Privatpersonen und kleinen bis mittleren Betrieben eingelöst werden Nähere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie beim
www.mags.nrw.de/arbeit/qualifikation/bildungsscheck/




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